
Für die Produktion von Lebensmitteln und Getränken werden hohe Anforderungen an den Grundstoff Wasser gestellt. Die Einhaltung chemisch-physikalischer und mikrobiologischer Vorgaben gemäß den gesetzlichen Verordnungen ist dabei die Grundvoraussetzung. Häufig werden über die gesetzlichen Vorschriften hinaus selbst geringste Spuren von Geruchs- und Geschmacksstoffen aus dem Wasser entfernt. So wird eine gleichbleibende Produktqualität unabhängig von den Rohwasserqualitäten an verschiedenen Produktionsstandorten erreicht.